04.01.2021
Unterstützen Sie den BBS-KULTURFONDS

…damit es nicht still wird in unserer Stadt!
Kulturschaffende und Künstler*innen tragen einen großen Beitrag zur lebendigen Stadtgesellschaft bei, viele blicken weiterhin voller Sorge in die Zukunft. Unzählige Absagen treffen Bands, Chöre, Orchester, freie Theater, Musikprojekte u.v.m. sehr hart – sie sind in ihrer Existenz bedroht.
Die Bielefelder Bürgerstiftung hat im Jahr 2021 den „Kulturfonds“ eingerichtet – daraus sollen Kunst- und Kulturprojekte, Auftritte, Events, Konzerte etc. unterstützt werden, sobald diese wieder möglich sind.
Die Idee dazu entstand durch eine Spende der Bielefeld Marketing aus dem Verkauf der Weihnachtsmarktboxen. Weitere Spenden konnten durch unseren Aufruf „Bühne statt Böller“ generiert werden. Wir danken allen Käufer*innen und Spender*innen für diese tolle Hilfe.
Die Erlöse unseres 3. BBS-Adventskalenders werden ebenfalls in diesen den Fonds fließen. Mit diesen Mitteln werden wir exklusiv Kulturprojekte für Kinder und Jugendliche – wie schon im letzten Jahr – fördern.
Eine weitere Kooperation:
Die Aktion Kulturgesichter0521 – #ohneunsistsstill ist eine Initiative der Veranstaltungsbranche deutschlandweit und hier speziell der Kulturschaffenden aus Bielefeld, den unterschiedlichsten Dienstleister*innen hinter Shows, Konzerten und Events. Sie treten mit dieser Aktion in den Vordergrund, um ebenfalls auf die derzeitige prekäre Lage und die Stille in der Veranstaltungsbranche aufmerksam zu machen. Spender*innen können ihre Unterstützung ebenfalls in den KULTURFONDS einzahlen.
Wir alle haben das gleiche Ziel: Es darf nicht still werden in Bielefeld!
Kunst- und Kulturschaffende können einen FÖRDERANTRAG an die Bürgerstiftung richten. Eine unabhängige und kulturerfahrene Fachjury entscheidet über die Vergabe der Mittel. Die Anträge werden intern den einzelnen Zielgruppen zugeordnet.
Die aus dem Fonds ausgeschütteten Mittel gelten als Zusatzförderung, die Höchstgrenze für eine Förderung beträgt max. 1.000 Euro pro Quartal und Antragsteller. Die Anträge werden quartalsweise bearbeitet.
Beachten Sie bitte die Eingangsfristen für Anträge:
- Für das 1.Quartal bis zum 15.03.2022
- für das 2. Quartal bis zum 15.06.2022
- für das 3. Quartal bis zum 15.09.2022
- für das 4. Quartal bis zum 15.11.2022
Alle Antragsteller erhalten zum Ende eines Quartals schriftlich eine entsprechende Information über die Entscheidung der Jury.
BITTE BEACHTEN:
Die entsprechend zugesagten Förderbeiträge werden erst überwiesen, wenn eine ausgefüllte Fördervereinbarung an uns zurückgesandt wurde. Diese erhalten Sie nach Antragszusage direkt von uns.
Empfänger*innen von bewilligten Förderprojekten verpflichten sich, nach Abschluss des Projektes der Bürgerstiftung zeitnah einen Förderbericht sowie eine Kostenaufstellung zur Verfügung zu stellen. Für Rückfragen steht Ihnen unsere Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.
Tragen auch Sie dazu bei, dass es nicht still wird in unserer Stadt! Ihre Unterstützung für unseren „KULTURFONDS“ nehmen wir gerne über unsere Spendenkonten bei der
– Sparkasse Bielefeld DE24 4805 0161 0044 1383 45
– Volksbank Bielefeld-Gütersloh DE78 4786 0125 4009 0004 00 entgegen.
Gespendet werden kann auch per PayPal an spenden@bielefelder-buergerstiftung.de
Bis 300 € gilt die Überweisung als Spendennachweis. Wer eine Spendenbescheinigung wünscht wird gebeten, die Adresse im Betreff mit anzugeben.
PROJEKTBERICHT
Die Antragstellenden verpflichten sich, nach Abschluss des Projektes einen endgültigen Projektbericht abzugeben.
Hierfür kann die folgende Vorlage genutzt werden:
Projektbericht für Förderungen von weniger als 1.500 Euro
Das Dokumente kann lokal gespeichert und ausgefüllt werden.