Wir fördern!
Die Bielefelder Bürgerstiftung unterstützt Projekte oder Aktionen von Schulen, Vereinen und anderen
gemeinnützigen Organisationen, die nachhaltige Lösungen für Probleme in unserer Stadt finden.
Wir freuen uns darauf, Ihr Projekt kennenzulernen.
Antragsverfahren
Für die Themen Musik, Kunst, Kultur o. ä. haben wir einen gesonderten Fonds eingerichtet. Dazu erfahren Sie unter „Kulturfonds“ – siehe unten – mehr. Dort finden Sie auch das entsprechende Antragsformular.
Für alle anderen Anträge nutzen Sie bitte das folgende Antragsformular:
Eingehende Förderanträge werden quartalsweise bearbeitet. Die Fristen für den Eingang sehen Sie hier:
- Für das 1. Quartal bis zum 12.02.2024
- für das 2. Quartal bis zum 14.05.2024
- für das 3. Quartal bis zum 12.08.2024
- für das 4. Quartal bis zum 11.11.2024
Nach der Zusage Ihres Antrages am Ende eines Quartals senden wir Ihnen per Mail eine Fördervereinbarung zu. Die entsprechend zugesagten Förderbeiträge werden erst überwiesen, wenn eine diese ausgefüllt und unterschrieben an uns zurückgesandt wurde.
KULTURFONDS / KINDER-KULTUR-FONDS
Kulturschaffende und Künstler*innen tragen einen großen Teil zur lebendigen Stadtgesellschaft bei.
Oftmals haben es kleine Theater, Vereine oder Orchester schwer, Mittel aufzubringen, um Auftritte zu planen oder durchzuführen.
Über unseren KULTURFONDS fördern wir exklusiv Kunst- und Kulturprojekte, Auftritte, Konzerte, Events, Tanzauftritte etc.
Die Erlöse unseres jährlichen Adventskalenders fliessen in den KINDER-KULTUR-FONDS ein. Damit unterstützen wir viele verschiedene schöne kulturelle Veranstaltungen für Kids. Seit 2023 sind wir zudem Partnerin des jährlich stattfindenden Kinderkulturfestes WACKELPETER im Ravensberger Park.
Hier finden Sie den Förderantrag für den KULTURFONDS und für den KINDER-KULTUR-FONDS.
Die ausgeschütteten Mittel im Kultur- bzw. Kinder-Kultur-Fonds gelten als Zusatzförderung, die Höchstgrenze für eine Förderung beträgt max. 2.500 Euro pro Quartal und Antragsteller.
Für diese Anträge gibt es keine gesonderten Fristen, sie werden nach Eingang zeitnah bearbeitet. Eine unabhängige und kulturerfahrene Jury prüft die Anträge und entscheidet über die Vergabe der Mittel.
Nach der Zusage Ihres Antrages am Ende eines Quartals senden wir Ihnen per Mail eine Fördervereinbarung zu. Die entsprechend zugesagten Förderbeiträge werden erst überwiesen, wenn eine diese ausgefüllt und unterschrieben an uns zurückgesandt wurde.
BITTE BEACHTEN: Die entsprechend zugesagten Förderbeiträge werden erst überwiesen, wenn eine ausgefüllte Fördervereinbarung an uns zurückgesandt wurde.
Die Geförderten verpflichten sich, ach Abschluss des Projektes zeitnah einen Förderbericht (s. „Projektcontrolling“) sowie eine Kostenaufstellung an uns zu schicken.
Ihre Unterstützung für unseren „KULTURFONDS“ nehmen wir gerne über unsere Spendenkonten bei der
Sparkasse Bielefeld DE24 4805 0161 0044 1383 45 oder
Volksbank Bielefeld-Gütersloh DE78 4786 0125 4009 0004 00
entgegen. Gespendet werden kann auch per PayPal an spenden@bielefelder-buergerstiftung.de
Bis 300 € gilt die Überweisung als Spendennachweis. Wer eine Spendenbescheinigung wünscht wird gebeten, die Adresse im Betreff mit anzugeben.
Projektcontrolling
Im Rahmen von „BBS vor Ort“ werten unsere ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen Jutta Schattmann und Meike Haagensen die Projektberichte der Förderpartner aus und achten auf die Erfüllung der Berichtspflichten. „BBS vor Ort“ besucht ausgewählte Projekte, um sich vor Ort über Erfolge und Probleme informieren zu lassen. In diesem Sinne verstehen wir dieses Engagement nicht als Kontrolle unserer Förderpartner sondern als eine Maßnahme der Qualitätssicherung, die es uns erlaubt, die Arbeit der Stiftung fortlaufend zu verbessern und auf die aktuellen Bedürfnisse unserer Zielgruppen abzustimmen (mehr).
Die Träger*innen von bewilligten Förderprojekten verpflichten sich, nach Abschluss des Projektes der Bürgerstiftung zeitnah einen Förderbericht sowie eine Kostenaufstellung zur Verfügung zu stellen.
Bitte nutzen Sie für die Projektberichte die folgenden Vorlagen, Sie können die Dokumente lokal speichern und ausfüllen.